Anmeldung von kirchlichen Umzügen

Info´s hierzu:

Antragsformular Landratsamt Schwandorf (Anzeige einer Wallfahrt)

Merkblatt für Pilgerführer

Merkblatt Datenschutz

 

Es ist für die Antragsstellung mindestens eine Frist von 14 Tagen vorher einzuhalten.

 

„Bei Gemeindestraßen ist für die Genehmigung die Kommune zuständig“

Zudem wenn die Feuerwehr die Verkehrsregelung übernehmen soll, ist der genehmigte Antrag min. 1 Woche vorher den Kommandanten vorzulegen, um dafür das benötigte Personal stellen zu können.

 

( In eigener Sache noch was, für uns von der Feuerwehr wäre es ratsam, über solche Veranstaltungen dann die Polizei auch zu informieren, um uns auch in diese Richtung noch abzusichern.)